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Platzordnung für das 5. Westerwälder Tuning-Treffen 2012


1. Es wird ausdrücklich folgendes verboten:


 
1.1 das Mitführen, der Verkauf sowie das Ausstellen von Kriegs-, Anscheins-, sowie sonstiger Waffen und / oder Waffenteile.

1.2 das Tragen sowie das Ausstellen von Symbolen, welche den Straftatbestand des § 86a StGB erfüllen. Dies betrifft auch Volksverhetzende Losungen und Symbole.

1.3 das Betreten, Befahren und Verlassen des Geländes außerhalb der vorgeschriebenen Wege und Umzäunungen.

1.4 das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie sonstiger pyrotechnischer Erzeugnisse. Dazu zählt auch das Verschießen von Schreckschuss- bzw. Signalmunition



2. Es ist nicht gestattet:

2.1 Fahrzeuge innerhalb des gesamten Veranstaltungsgeländes unter Einfluss berauschender Mittel zu führen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht für Fahrzeugführer die 0,00 Promille Pflicht. Dies betrifft auch das Führen von Kraftfahrzeugen nach Einnahme von Mitteln, welche dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterliegen.

2.2 den möglich verursachten Abfall auf dem Gelände zu entsorgen.

2.3 ruhestörenden bzw. übermäßigen Lärm zu verursachen.

2.4 Grill- oder Lagerfeuerstellen eigenmächtig an zu legen oder zu betreiben.


3. Festlegungen

3.1 der Veranstalter ist im Innerverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen durch die Geschädigten frei gestellt. Dies betrifft insbesondere Ansprüche aus straf- und zivilrechtlich Verfahren.

3.2 die Brandschutzverordnung sowie die entsprechende Waldbrandstufen sind durch alle Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung zu beachten. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Für die Folgen eines evtl. Brandes auf Grund nicht genehmigter Brandstellen (Grill, Lagerfeuer etc), hat der Verursacher die volle Schadensersatzpflicht.

3.3 auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist im Sinne der StVO der Rechts- vor Linksverkehr gültig.

3.4 den Weisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbefolgung erfolgt nach einer Abmahnung ein befristeter - in schweren Fällen ein unbefristeter - Platzverweis. Unbeschadet dessen behält sich der Veranstalter vor, ggf. straf- und / oder zivilrechtliche Schritte ein zu leiten.

3.5 An der Ausfahrt des Veranstaltungspatzes welche im öffentlichen Straßenverkehrsraum erfolgt, hat der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm geführte Kraftfahrzeug entsprechend den gültigen Vorschriften zugelassen ist. Eine Berechtigung zum Führen des Kraftfahrzeuges ist mit zu führen und ggf. auf Anforderung den Berechtigten vor zu weisen.

3.6 Bei medizinischen Notfällen ist der Veranstalter / Ersthelfer Herr van Berk Tel.: 0160 / 94948020 zu informieren. Bei akuten Notfällen ist vor dieser Benachrichtigung unbedingt die Erste Hilfe einzuleiten sowie die Notrufnummer 112 zu wählen.

3.7 Probleme, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind an folgende Ansprechpartner zu richten: Herr van Berk Tel: 0160 / 94948020 oder Herr Werner Tel.: 0160 / 3438534 

3.8 die Beauftragten des Veranstalters “ Westerwälder Tuning Treffen” zur Durchsetzung der Veranstaltungsordnung sind entsprechend gekennzeichnet. Für die Zeit der Veranstaltung wurde das Hausrecht für das befriedete Besitztum übertragen. Im weiteren haben diese Bevollmächtigten ein Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern und Besuchern.

3.9 Berechtigungen welche zum Führen bzw. zum Verkauf von Waffen berechtigen, sind mit zu führen und auf Verlangen dem Veranstalter vorzuweisen

 

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